präsentiert:
20.-22. August 2010
störmthaler see
großpösna / leipzig
noch
tage -18

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Geländeplan

Hier ein Blick auf das Festivalgelände.

Geländeplan

Hier bekommt Ihr einen Eindruck von unserem schönen neuen Gelände und wo Ihr was finden könnt.

Streckenbelastung durch Festivalverkehr

Streckenbelastung durch Festivalverkehr und Umleitungsempfehlungen

Anfahrtsplan

Mit dem Auto:


Folgt den Festivalhinweisen um möglichst staufrei und entspannt anzureisen. Das Navi ist Euch dabei keine Hilfe. Schaltet es aus und folgt den Festivalhinweisen.

Aus Süden fahrt Ihr über die A 9 und A 38 zur Ausfahrt 31 Richtung Borna. Sollte der Verkehr zu stark sein, benutzt die A 38 Ausfahrt 32 Störmthal.

Aus Westen fahrt Ihr über die A 38 und folgt dieser bis zur Ausfahrt 31 Richtung Borna. Sollte der Verkehr zu stark sein, benutzt die A 38 Ausfahrt 32 Störmthal.

Aus Südosten fahrt Ihr über die A 14 bis zur Abfahrt Abf. Klingna (30) oder Naunhof (29).

Aus Norden / Nordosten fahrt Ihr über die A 9. Am Schkeuditzer Kreuz wechselt ihr auf die A 14 und nutzt, je nach Verkehrslage, die A 38 Ausfahrt Störmthal oder weiter auf der A 14 bis zur Abfahrt Naunhof.

Aus Nordwesten fahrt Ihr über die A 14 und bleibt am Schkeuditzer Kreuz auf der A 14. Folgt dieser, je nach Verkehrslage, dann über die A 38 Ausfahrt Störmthal oder weiter auf der A 14 bis zur Abfahrt Naunhof.

Elternbescheinigung für minderjährige Festivalgänger

Jugendliche über 16 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände aufhalten.

Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.

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Elternbescheinigung für minderjährige Festivalgänger unter 16 Jahre

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.

Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.

Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.

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